UNSERE GEWÄSSER

Pachtgemeinschaft 3

 

Das in Baden-Württemberg bis 2022 geltende, gesetzliche
Nachtangelverbot wurde aufgehoben.

Das Nachtangeln ist seit dem Inkrafttreten der neuen Landesfischereiverordnung zum 04.02.2022 erlaubt.

Geänderte Grenzen Pachtgemeinschaft 3:

Die Südgrenze zu Pflittersdorf  liegt bei Rheinkilometer 341,5 (Raukehle).
Die Nordgrenze zum AVK liegt bei Rheinkilometer 354,65 (Neuburgweier unterhalb der Fähre).