UNSERE GEWÄSSER
Pachtgemeinschaft 3
Das in Baden-Württemberg bis 2022 geltende, gesetzliche
Nachtangelverbot wurde aufgehoben.
Das Nachtangeln ist seit dem Inkrafttreten der neuen Landesfischereiverordnung zum 04.02.2022 erlaubt.
Das in Baden-Württemberg bis 2022 geltende, gesetzliche
Nachtangelverbot wurde aufgehoben.
Das Nachtangeln ist seit dem Inkrafttreten der neuen Landesfischereiverordnung zum 04.02.2022 erlaubt.