Neue Regeln für die Ausbringung von Angelbooten mit Festliegeplatz am Goldkanal auf der Gemarkung Elchesheim-Illingen

Das Ausbringen von Angelbooten mit Festliegeplätzen wurde auf Weisung der Gemeinde Elchesheim-Illingen (Ortspolizeibehörde) neu geregelt!

Es ist künftig nicht mehr gestattet, einfach ein Angelboot am Ufer der Gemeinde E-I  festzumachen und die Anzahl der Boote wird begrenzt auf insgesamt 50 Boote.

Künftige Voraussetzung für einen Festliegeplatz am Goldkanal / Stettmundsee ist die ordnungsgemäße Anmeldung eines solchen als aktives Mitglied der Rheinpachtgemeinschaft 3.
Diese wiederum besteht aus den Mitgliedern der Angelsportvereine von:
– Au am Rhein
– Elchesheim-Illingen
– Rastatt.

Bereits seit Jahren gibt es seitens der Naturschutzbehörden und des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Hinweis, dass die Ufer unserer Auengewässer natur- und landschaftsnah ausgestaltet sein sollen. Dem wurde aber seit vielen Jahren keine Rechnung getragen und die Situation vor Ort hat sich daraufhin so entwickelt, wie sie sich heute vor Ort darstellt.

Aus diesem Grund wurden die nachstehenden Regelungen geschaffen:
Genehmigt werden nur noch Bootstypen, bei welchen es sich um eindeutige Angelbootstypen handelt.
Dies sind vor allem die typischen Holz-Fischernachen oder aber eindeutige Anglerboote aus Kunststoff, Holz oder Metall wie bspw. der Marke Fishhunter u.a.

Darüber hinaus gelten auch Boote wie die sog. Ponton-Boote und die fachmännisch umgebauten Dach-Kunststoffboote. Umgebaute Segeljollen, Kleinstrettungsboote aus Kunststoff, Kanus, Kajaks etc. und sonstige „Selbst-Boots-Bauten“ sind nicht zugelassen und das Festmachen am Ufer ist untersagt.

Die Zuweisung von Bootsliegeplätzen erfolgt nur über die jeweilige Vereinsverwaltung der drei Vereine.

Für einen Festliegeplatz pro Angelboot wird eine Gebühr von 50,- € / Jahr erhoben.
Jedes genehmigte und ausgebrachte Angelboot muss mit einer gut sichtbaren Eigentümer-Plakette, bestehend aus Adresse und Telefon-Nummer versehen sein.
Zusätzlich muss das Boot von außen mit einer Vereins-Plakette, Größe in A5 und Schriftgröße 40mm versehen werden.
Diese Plakette bestehend aus der Ortsabkürzung und der Mitgliedsnummer des Bootsbesitzers.
Für Au am Rhein z.B. AaR – 4711; für Elchesheim-Illingen z.B. EI – 1314; für den ASV-Rastatt z.B. RA – 7501520.
Nur in den zwei grün markierten Bereichen, siehe beigefügtes Bild, dürfen Angelboote ausgebracht werden (Verstöße werden geahndet!!!)

Aus Gründen der Sicherheit sind Fahrten auf dem Goldkanal bei Nebel mit  Ruderbooten/Angelbooten untersagt.

Die gelb markierten Bereiche sind exklusiv für das Uferangeln bestimmt.

die Vorstandschaft des ASV-Rastatt 1923 e.V.