UNSERE GEWÄSSER

Murg / PG Murg

Die Murg ist ein rechter Nebenfluss des Rheins mit einer Länge von ca. 80km. Sie durchfliesst eines der größten Täler des Schwarzwaldes, das Murgtal im Westteil des Nordschwarzwalds und mündet anschließend in den Rhein bei Steinmauern. Sie ist ein klassisches Fließgewässer im Nordschwarzwald und besonderst beliebt bei Fliegenfischern.

Die Pachtgemeinschaft-Murg besteht aus den Angelvereinen Bischweier und Rastatt. Mit der normalen Erlaubniskarte des ASV Rastatt kann das Murglos 9 (Murgmündung bis zur Brücke Baulandstraße Niederbühl) befischt werden. Flussaufwärts benötigt man für das Murglos 8 eine Tageskarte, die in unserer Tageskartenausgabestelle Fischerman´s Partner in Niederbühl erhältlich ist, und bei den Aufnahmeterminen in der Fischerhütte Münchfeldsee.

Wichtige Vorschriften Murglos 8 – unbedingt beachten:

  • Der Fangtag ist vor Fischereibeginn einzutragen. Wer mit dem Fischfang beginnt, ohne die Eintragung vorgenommen zu haben, fischt ohne Erlaubnis. Er verstößt somit gegen die geltenden fischereigesetzlichen Bestimmungen und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Ebenso ist jeder entnommene Fisch sofort in das Fangblatt einzutragen. Es genügt am Gewässer die Fischart und die Anzahl einzutragen.
  • Pro Angeltag dürfen höchstens drei Äschen und Forellen entnommen werden.
  • Gefangene Welse sind grundsätzlich anzulanden. Das Zurücksetzen führt zum sofortigem Entzug der Erlaubniskarte.
  • Vor dem Lösen eines Neuen, spätestens aber bis zum 31.01. des folgenden Jahres ist dieser Tageskarten-Sammelnachweis bei den zuständigen Organen des Vereins oder bei Fishermans-Partner Nierderbühl mit Art, Anzahl und Gewicht der gefangenen Fische abzugeben.

Zusätzliche Bestimmung Murglos 8:

Der Landgraben , der ab dem Dücker unter dem Gewerbekanal in Rastatt Flößerbach genannt wird, ist ab 25m nach diesem Dücker Rastatter Angelgewässer.

Zusätzliche Bestimmungen Murglos 8: Die rot gekennzeichneten Kanäle in Gaggenau sind, soweit zugänglich, Angelgewässer der PG Murg.
Achtung: Es ist verboten, Uferabschnitte zu betreten, die als Betriebsgelände gekennzeichnet sind.
Gefangene Welse sind grundsätzlich anzulanden. Das Zurücksetzen führt zum sofortigem Entzug der Erlaubniskarte.
Vor dem Lösen eines Neuen, spätestens aber bis zum 31.01. des folgenden Jahres ist dieser Dreier-Tageskarten-Sammelnachweis bei den zuständigen Organen des Vereins oder bei Fishermans-Partner Niederbühl mit Art, Anzahl und Gewicht der gefangenen Fische abzugeben.

Obere Losgrenze PG Murg zu ASV Gaggenau

Die oberere Grenze des Los 8 bildet das Kaskadenwehr in Gaggenau, ca. 50 Meter oberhalb des Flürscheimstegs. Das Fischen ist zwischen Kaskadenwehr und Flürscheimsteg aufgrund der dortbefindlichen Fischtreppe verboten.

Untere Losgrenze PG Murg zu ASV Rastatt

Die untere Grenze von Los 8 bildet die Niederbühler Brücke (Baulandstraße). Hier ist zu beachten, dass sowohl 150 Meter oberhalb als auch 150 Meter unterhalb der Brücke jegliche Fischerei verboten ist, da in diesem Bereich ein Schongebiet ausgewiesen ist.

Mindestmaße und Schonzeiten der Murgfische in dem Murglos 8:

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Bach-, Regenbogenforelle, Bachsaibling 01.10. – 31.03. 30 cm
Äsche 01.02. – 30.04. 30 cm
Aal 01.10. – 01.03. 50 cm
Hecht 15.02. – 15. 05. 50 cm
Zander 01.04. – 15. 05. 45 cm
Karpfen keine 35 cm
Schleie 15.05. – 30.06. 25 cm
Barbe 01.05. – 15.06. 40 cm
Nase 15.03. – 31.05. 35 cm
Rapfen keine keine