Das Landgericht Stuttgart hat im Juli 2021 entschieden, dass das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nicht rechtens ist. Leider ist, trotz der Ankündigung des zuständigen Ministeriums, diese Entscheidung zu akzeptieren und die Punkte  zeitnah zu ändern, dies noch nicht erfolgt.
Zudem besitzt der ASV-Rastatt 1923 e.V. nicht die alleinige Entscheidungskraft bezüglich der Handhabung an unseren PG-Gewässern (Schwarzenbach-Talsperre, Goldkanal, etc..).
Somit gilt an den Gewässern des ASV-Rastatt nach wie vor das gesetzliche Nachtangelverbot.
Sobald seitens des Ministeriums für Ländlichen Raum, eine offizielle Änderung in der Landesfischereiverordnung gemacht wurde, wird über die weiteren Entscheidungen des Vereins und der Pachtgemeinschaften auf der Homepage informiert.
Haltet Euch solange bitte an die nach wie vor geltenden Gesetze.

die Vorstandschaft des ASV Rastatt 1923 e.V.